Abrechnung nach GOP
Als Privatpraxis rechne ich die Therapieleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die GOP regelt die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Die konkreten Kosten pro Sitzung richten sich nach Art und Dauer der Behandlung. Gerne bespreche ich die Details mit Ihnen im Erstgespräch. Eine beispielhafte Darstellung der Kostenabrechnung finden Sie im Folgenden:
| Leistung (beispielhaft) | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
| Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) | 50 Minuten | 134,06 € |
| Psychotherapeutische Kurzzeittherapie, je Sitzung | 50 Minuten | 134,06 € |
| Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie, je Testbatterie | – | 75,75 € |
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungssituation ab.
Private Krankenversicherung
Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der GOP, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt je nach Tarif – in der Regel werden die Kosten vollständig oder zu einem großen Teil übernommen.
Empfehlung: Klären Sie vorab mit Ihrer PKV und/oder Beihilfe, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, und lassen Sie sich die nötigen Antragsformulare zusenden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich verfüge über keine Kassenzulassung. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist daher nicht möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Dies ist möglich, wenn:
- Sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassensitz-Therapeuten finden
- Eine dringliche Behandlungsbedürftigkeit besteht
- Ihr Antrag von der GKV genehmigt wird
Ich unterstütze Sie gerne beim Antragsverfahren und erkläre Ihnen die einzelnen Schritte. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung nicht garantiert werden kann.
Vorlage Kostenerstattungsverfahren (PDF)Beihilfe
Für Beamte und deren Angehörige besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung über die Beihilfe. Die Erstattung erfolgt in der Regel zu 50–80 % nach der Beihilfeverordnung des jeweiligen Dienstherrn.
Der verbleibende Anteil wird häufig von einer privaten Restkostenversicherung übernommen.
Selbstzahler
Als Selbstzahler profitieren Sie von einigen Vorteilen:
- Keine Wartezeit – zeitnaher Therapiebeginn möglich
- Volle Vertraulichkeit – keine Mitteilung an Versicherungen
- Kein Antragsverfahren – unkomplizierter Start
- Keine Dokumentationspflicht gegenüber Dritten
Coaching
Coaching-Leistungen werden ausschließlich als Selbstzahlerleistung abgerechnet und sind nicht über Krankenversicherungen erstattungsfähig.
Häufige Fragen
Was kostet eine Therapiesitzung?
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren bei der GKV?
Muss ich die Kosten zunächst vorstrecken?
Gibt es Nachteile, wenn die Therapie über die Versicherung läuft?
Wie lange dauert eine Therapie?
Fragen zu den Kosten?
Kontaktieren Sie mich gerne – ich berate Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.
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