Kosten & Abrechnung

Transparente Informationen zur Kostenübernahme und Abrechnung.

Abrechnung nach GOP

Als Privatpraxis rechne ich die Therapieleistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Die GOP regelt die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

Die konkreten Kosten pro Sitzung richten sich nach Art und Dauer der Behandlung. Gerne bespreche ich die Details mit Ihnen im Erstgespräch. Eine beispielhafte Darstellung der Kostenabrechnung finden Sie im Folgenden:

Leistung (beispielhaft) Dauer Kosten
Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) 50 Minuten 134,06 €
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie, je Sitzung 50 Minuten 134,06 €
Durchführung, Auswertung und Besprechung einer psychologischen Testbatterie, je Testbatterie 75,75 €

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kostenübernahme hängt von Ihrer Versicherungssituation ab.

Private Krankenversicherung

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach der GOP, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt je nach Tarif – in der Regel werden die Kosten vollständig oder zu einem großen Teil übernommen.

Empfehlung: Klären Sie vorab mit Ihrer PKV und/oder Beihilfe, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden, und lassen Sie sich die nötigen Antragsformulare zusenden.

Wichtiger Hinweis

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich verfüge über keine Kassenzulassung. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist daher nicht möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch ein Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden. Dies ist möglich, wenn:

  • Sie nachweislich keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Kassensitz-Therapeuten finden
  • Eine dringliche Behandlungsbedürftigkeit besteht
  • Ihr Antrag von der GKV genehmigt wird

Ich unterstütze Sie gerne beim Antragsverfahren und erkläre Ihnen die einzelnen Schritte. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung nicht garantiert werden kann.

Vorlage Kostenerstattungsverfahren (PDF)

Beihilfe

Für Beamte und deren Angehörige besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung über die Beihilfe. Die Erstattung erfolgt in der Regel zu 50–80 % nach der Beihilfeverordnung des jeweiligen Dienstherrn.

Der verbleibende Anteil wird häufig von einer privaten Restkostenversicherung übernommen.

Selbstzahler

Als Selbstzahler profitieren Sie von einigen Vorteilen:

  • Keine Wartezeit – zeitnaher Therapiebeginn möglich
  • Volle Vertraulichkeit – keine Mitteilung an Versicherungen
  • Kein Antragsverfahren – unkomplizierter Start
  • Keine Dokumentationspflicht gegenüber Dritten

Coaching

Coaching-Leistungen werden ausschließlich als Selbstzahlerleistung abgerechnet und sind nicht über Krankenversicherungen erstattungsfähig.

Häufige Fragen

Was kostet eine Therapiesitzung?
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und variieren je nach Art und Dauer der Sitzung. Gerne bespreche ich die konkreten Kosten im Erstgespräch mit Ihnen.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren bei der GKV?
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei mindestens 3-5 zugelassenen Therapeuten keinen zeitnahen Therapieplatz bekommen haben. Mit diesem Nachweis und einem Befundbericht können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Ich unterstütze Sie gerne bei diesem Prozess.
Muss ich die Kosten zunächst vorstrecken?
Bei privater Krankenversicherung und Beihilfe erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt dann durch Ihre Versicherung. Als Selbstzahler begleichen Sie die Rechnung direkt.
Gibt es Nachteile, wenn die Therapie über die Versicherung läuft?
Eine dokumentierte Psychotherapie kann sich in Einzelfällen auf den Abschluss bestimmter Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) auswirken. Als Selbstzahler wird die Behandlung nicht bei einer Versicherung dokumentiert.
Wie lange dauert eine Therapie?
Die Dauer hängt von Ihrem individuellen Anliegen ab. Eine Kurzzeittherapie umfasst 12-24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann bis zu 60 oder mehr Sitzungen umfassen. Details zum Ablauf finden Sie auf der Seite Therapieablauf.

Fragen zu den Kosten?

Kontaktieren Sie mich gerne – ich berate Sie unverbindlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme.

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